20.000 € Überbrückungshilfe für digitale Hotelkonzepte
Überbrückungshilfe III für die Hotellerie
Mit der Überbrückungshilfe III möchte der Bund Unternehmer und Selbstständige während der Pandemie finanziell unterstützen. Mithilfe staatlicher Zuschüsse sollen Umsatzeinbußen abgefangen, Hygienekonzepte vorangetrieben und digitale Projekte gefördert werden. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie unter anderem, wer gefördert wird, welche Voraussetzungen für die Überbrückungshilfe III gelten und für welche Projekte Sie mit bis zu 20.000 € bezuschusst werden.
Mit dem neusten Beschluss zur Überbrückungshilfe III des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) wird der Förderhöchstbetrag monatlich auf bis zu 1,5 Millionen Euro angehoben und die Antragsfrist bis 30. September 2021 verlängert.
Wer kann die Förderung beantragen ?
- Unternehmen, Soloselbständige, Freiberufler sowie Organisationen aus allen Branchen, die für das Jahr 2020 einen Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro verbuchen
- Zusätzlich entfällt die genannte Grenze für die von Schließungsanordnungen auf Grundlage eines Bund-Länder-Beschlusses betroffene Unternehmen (zB. Hotellerie)
Welche Voraussetzungen gelten für die Überbrückungshilfe III ?
- Jahresumsatz von max. bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020. Ausgenommen von der Umsatzgrenze sind Unternehmen, welche direkt von den Schließungen betroffen waren
- Sonderregelungen: Für Unternehmen, die zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 30. April 2020 gegründet wurden, gelten besondere Vorschriften
- Voraussetzung sind Corona-bedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30 % in jedem Monat, für den der Fixkostenzuschuss beantragt wird. Maßgeblich für den Vergleich ist der Referenzmonat im Jahr 2019
Wie wird gefördert? Welche Projekte werden mit bis zu 20.000 € bezuschusst?
Fixkostenzuschüsse aufgrund von Umsatzeinbußen von >30% zum Vorjahr 2019
Förderzeitraum: November 2020 – September 2021
- bis zu 100 % der förderfähigen Fixkosten bei einem Umsatzrückgang von > 70 %
- bis zu 60 % der förderfähigen Fixkosten bei einem Umsatzrückgang zwischen ≥ 50 % und ≤ 70 %
- bis zu 40 % der förderfähigen Fixkosten bei ≥ 30 % und
< 50 % Umsatzeinbruch - Seit Kurzem erhalten Unternehmen, welche in mindestens drei Monaten seit November 2020 einen Umsatzeinbruch von jeweils mehr als 50 % erlitten haben, einen Eigenkapitalzuschuss. Dieser wird zusätzlich zur regulären Förderung gewährt
Förderung von Hygiene- und Digitalisierungkonzepten
Förderzeitraum: März 2020 – September 2021
- Bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen werden mit bis zu 20.000 € pro Monat zur Umsetzung von Hygienekonzepten (auch rückwirkend bis März 2020) bezuschusst
- Investitionen in Digitalisierung (z.B. Digitaler Check-in/out) werden einmalig mit bis zu 20.000 € bezuschusst
20.000 € Fördermittel für Ihren Digitalen Check-in/out
Dem Check-in/out kommt in Hotels eine zentrale Bedeutung zu. An der Rezeption oder in der Lobby begegnen sich viele Menschen. Deshalb sollten die Vorschriften zu Sauberkeit und Abstand dort besonders genau eingehalten werden. Der kontaktlose und Digitale Check-in/out hilft Hoteliers dabei, die Hygieneregeln zu gewährleisten und den Gast gleich zu Beginn seines Aufenthalts mit einem modernen und sicheren Check-in/out Prozess zu begeistern.
Hotelbird ist der führende Anbieter für Digitale Check-in/out-Lösungen in Deutschland und der optimale Partner für die Digitalisierung Ihrer Hotelprozesse. Je nach Hotelkonzept bietet Hotelbird die passende Lösung an und hebt sich durch die nunmehr sechsjährige Fokussierung auf die Digitalisierung des Check-in/out Prozesses deutlich vom Wettbewerb ab. Das Angebot startet bei einer Ergänzung des normalen Check-in/out Prozesses durch einen optionalen Digitalen Check-in/out und geht bis hin zum vollständigen Ersatz der Rezeption durch automatisierte Services. Der Multi-Channel-Ansatz von Hotelbird bietet somit die passenden Check-in/out Services für jegliche Kundenpräferenzen.
Wie wird der Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt?
Zeitraum Antragstellung: Noch bis zum 30. September 2021
Der Antrag kann über eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, eine Wirtschaftsprüferin oder einen Wirtschaftsprüfer, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt sowie über vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer gestellt werden. Die hierfür anfallenden Kosten werden anteilig erstattet.
Alle weiteren Informationen zur Beantragung der Überbrückungshilfe III finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums.
Kunden die bereits erfolgreich mit Hotelbird arbeiten
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Gerne beraten wir Sie in allen weiteren Fragen rund um die Digitalisierungsmöglichkeiten Ihres Hotelbetriebs und helfen Ihnen beim Beantragen der Überbrückungshilfe III.