
Barrierefreiheit Hotelbird App
Erklärung zur Barrierefreiheit für die Hotelbird App (Android & iOS)
Hotelbird GmbH als verantwortliche Stelle ist bemüht, die App „Hotelbird App“ in Übereinstimmung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung 2.0 (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt ausschließlich für die App-Anwendungen (Android & iOS), die es Gästen ermöglicht, vor, während und nach dem Hotelaufenthalt digital ein- und auszuchecken sowie relevante Daten zu verwalten und Zahlungen vorzunehmen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 23.06.2025 erstellt und zuletzt am 23.06.2025 überprüft. Als Methodik der Überprüfung wurde eine interne Selbstbewertung der App im Mai und Juni 2025 vorgenommen, basierend auf den Anforderungen der BITV 2.0 (harmonisiert mit EN 301 549 / WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA).
Stand der Vereinbarkeit mit den BITV 2.0-Anforderungen
Die Anforderungen an die Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Abs. 1–4 BITV 2.0, erlassen auf Grundlage von § 12d Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102. Die Hotelbird App ist derzeit teilweise BITV 2.0-konform. Sie erfüllt die meisten der geltenden Barrierefreiheits-Kriterien, weist jedoch einige nicht barrierefreie Inhalte und Funktionen auf (siehe unten). An der weiteren Verbesserung der Barrierefreiheit wird gearbeitet, um eine vollständige Vereinbarkeit zu erreichen.
Nicht barrierefreie Inhalte und Funktionen
Trotz unseres Bestrebens, die Anwendung barrierefrei zu gestalten, sind folgende Inhalte oder Funktionen nicht voll barrierefrei verfügbar:
• Externe Inhalte: Dynamisch eingebundene Inhalte aus Drittquellen (z. B. Hotel-spezifische Texte) werden immer in der vom Nutzer ausgewählten Sprache angefordert. Da wir jedoch nicht garantieren können, dass diese Inhalte von der externen Quelle korrekt lokalisiert zurückgeliefert werden, erhalten Nutzer:innen mit assistiven Technologien einen entsprechenden Hinweis über ein für Screenreader sichtbares, aber visuell ausgeblendetes Element (.sr-only), das über aria-describedby mit dem jeweiligen Inhaltsbereich verknüpft ist.
Eventuelle Barrieren, die noch nicht bekannt sind, können Sie uns gerne mitteilen. Wir sind bemüht, alle gemeldeten Zugänglichkeitsprobleme zu prüfen und soweit möglich zu beheben.
Geplante Maßnahmen zur Verbesserung
Hotelbird GmbH arbeitet kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit der Anwendung zu verbessern. Geplante bzw. bereits eingeleitete Maßnahmen umfassen unter anderem:
• Verbesserung von Statusmeldungen und Live-Regionen für Screenreader
• Weitere Optimierung bei stark vergrößerter Schrift und responsivem Verhalten auf sehr kleinen Bildschirmen
Feedback und Kontakt
Wir freuen uns über Rückmeldungen von Nutzer:innen. Wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Zugänglichkeit unserer Anwendung auffallen oder Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Zuständig für Anfragen zur Barrierefreiheit ist:
Hotelbird GmbH
Plinganserstraße 150
81369 München
Telefon: +49 (0)89 215 380 10
E‑Mail: customer-support@hotelbird.com
Bitte geben Sie in Ihrer Nachricht möglichst konkret an, wo Ihnen Barrieren begegnet sind, damit wir diese gezielt prüfen und beheben können. Wir werden Ihre Anfrage schnellstmöglich bearbeiten und Ihnen eine Rückmeldung zukommen lassen.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort auf Ihr Feedback oder Ihre Anfrage erhalten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG wenden. Diese unabhängige Stelle nach § 16 BGG vermittelt bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und Anbietern öffentlicher Stellen. Das Ziel des Schlichtungsverfahrens ist es, gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für das Problem zu finden.
Hinweis: Die Inanspruchnahme des Schlichtungsverfahrens ist kostenlos und es ist kein Rechtsbeistand erforderlich. Sie können die Schlichtungsstelle BGG kontaktieren, wenn Sie der Ansicht sind, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer App benachteiligt zu sein. Nähere Informationen zum Schlichtungsverfahren und zu den Möglichkeiten, einen Antrag auf Schlichtung zu stellen, finden Sie auf der Internetseite der Schlichtungsstelle BGG. Dort können Sie den Ablauf des Verfahrens nachlesen und den Schlichtungsantrag wahlweise auch in Leichter Sprache oder Gebärdensprache einreichen.
Stand der Erklärung: 23. Juni 2025